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Neues aus Brüssel

Neue Bedrohungen aus Brüssel: TPD 2
Ende 2010 endete die Konsultationsphase der Tabak-Produkt-Richtlinie TPD 2. In dieser zweiten Fassung wird von Brüssel, respektive dem zuständigen EU-Kommissar Dalli eine Überarbeitung, sprich Verschärfung der Richtlinie 2001/37/EG gefordert. Nach diversen Stationen in Brüssel (EU-Kommission, Parlament, Rat) ist eine Umsetzung der Forderungen für 2013 zu befürchten, mit einer Umsetzungsfrist für die EU-Staaten von zwei Jahren.
Welche Maßnahmen werden gefordert, wie sehen die Folgen für den Raucher und die Tabakbranche, sprich die MUT-Mitglieder aus? Und natürlich für jeden einzelnen Konsumenten von Tabakprodukten.
Im Folgenden listet MUT die wesentlichen Punkte und ihre Folgen auf. Betroffen sind Genießer von Tabakprodukten jeglicher Art, der Tabakfacheinzelhandel, Hersteller, Importeure etc.
Nützen Sie jeden Kontakt mit Freunden, Bekannten und Kunden, um auf die weithin noch unbekannte Problematik hinzuweisen. Und sprechen Sie insbesondere mit Ihrem Politiker vor Ort, egal von welcher Couleur, um ihn zu sensibilisieren. Denn auch viele Politiker wissen nicht, welche weitreichenden Folgen aus Brüssel drohen.
Verbot von Zusatzstoffen:
Die Kommission fordert ein Verbot von Zusatzstoffen in Tabakprodukten.

Die Folgen:
Gemeint sind z. B. Zusatzstoffe, beispielsweise naturidentische Aromen, die laut Lebensmittelgesetz amtlich zugelassen und gesundheitlich unbedenklich sind. Die bisherigen Regelungen der Tabakverordnung mit ihren Listen von verbotenen und erlaubten Zusatzstoffen würden damit aufgehoben.
 Dies träfe nicht nur Zigaretten, sondern auch Pfeifentabake und aromatisierte Zigarillos.
 Das Verbot würde die große Vielfalt von in Deutschland verfügbaren Pfeifentabaken und aromatisierten Zigarillos vernichten.


 Untersuchungen in Großbritannien und Irland, wo vorwiegend Zigaretten des Virginia-Typs ohne Zusatzstoffe geraucht werden, zeigen, dass dort der Konsum nicht niedriger als in Deutschland ist, wo vorwiegend American-Blend-Zigaretten geraucht werden.
 Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass die Zusatzstoffe süchtig machen oder suchterzeugende Wirkungen verstärken. Der wissenschaftliche EU-Ausschuss SCEBIHR (Anm. 1) (Scientific Commitee on Emerging and Newly Identified Health Risks) konnte hierzu ebenfalls keine Beweise vorlegen.
Anm. 1: Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission eingesetzt, um der Kommission fundierten wissenschaftlichen Rat in Sachfragen zur komplexen Risikobewertung und Sicherheit, beispielsweise zu neuen Technologien und Medizinprodukten zu geben.
Die vom SCENIHR erteilten Auskünfte sollen die mit dem Risikomanagement betrauten Personen in die Lage versetzen, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz zu garantieren.
SCENIHR befasst sich mit Fragen zu neu auftretenden oder neu identifizierten Risiken und weitgefassten komplexen oder interdisziplinären Sachverhalten, die einer umfassenden Risikobewertung in Bezug auf Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und weitere Aspekte bedürfen und die nicht von anderen mit der Risikobewertung betrauten Institutionen der Gemeinschaft abgedeckt werden.
SCENIHR arbeitet auf der Grundlage der Unabhängigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Die Mitglieder erklären ihre Bereitschaft, im öffentlichen Interesse zu handeln und legen ihre persönliche Interessenslage offen. Bitten um Stellungnahmen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden veröffentlicht, dabei wird auf die Wahrung von Handels- und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet. (Quelle: EU)
 Ein Verbot der Zusatzstoffe hätte ebenfalls ein erhöhtes Schmuggelvolumen, „schwarz“ hergestellter Tabakprodukte zur Folge, denn dies Produkte würden sicherlich MIT den Zusatzstoffen hergestellt, um dadurch beim Konsumenten attraktiver zu werden.
Verbot der Warenpräsentation

Die Präsentation von Tabakprodukten in Geschäften soll verboten werden. Eine Beratung soll nicht mehr stattfinden. Großbritannien wird dies voraussichtlich im Oktober 2011 bereits einführen.
Die Folgen:
 Die Existenz deutscher Tabakfachgeschäfte wird damit zerstört, da sie von der Vielfalt und dem Angebot ihrer unterschiedlichen Produkte leben.
 Die Hersteller werden folglich ihr Produktangebot verkleinern
 Der Kunde erhält folglich nur ein eingeschränktes Angebot
 Die Einführung neuer Produkte wird so gut wie unmöglich gemacht.
 Betroffen ist selbstverständlich auch das Schaufenster!

 Die Präsentation von Tabakwaren gerät in das Image der Porno-Industrie, die aber wohlgemerkt ihre Produkte in einschlägigen Geschäften vorstellen darf.
Bildwarnhinweise:
Brüssel fordert die Einführung von Bildwarnhinweisen in jedem EU-Land (Raucherlungen u. ä.). Diese würden bis zu 75 Prozent der Vorderseite und die komplette Rückseite der Verpackungen von Tabakprodukten bedecken. Hiermit erhofft sich Brüssel eine höhere Abschreckung gegenüber den existierenden verbalen Warnhinweisen.
Die Folgen:
 Es gibt keine Belege dafür aus anderen Ländern, die bereits Bildwarnhinweise haben, dass diese Hinweise eine größere Wirkung zeigen als die existierenden verbalen Hinweise.
 De facto würden die Bildwarnhinweise wie auch das Plain Packaging (s. nächster Punkt) einer Enteignung der Marke mit oben angesprochenen Folgen entsprechen.
 Es besteht für die Hersteller keine Notwendigkeit mehr, eine große Produktvielfalt anzubieten, wodurch der Konsument eingeschränkt wird.
 Der organisierten Schmuggel-Kriminalität wird damit ihr Geschäft entscheidend vereinfacht, Markenprodukte zu kopieren.
Plain Packaging:
Ein Verbot aller verbalen und bildlichen Darstellungen auf Verpackungen von Tabakprodukten jeglicher Art.
Die Folgen:
 De facto werden damit die Markeninhaber enteignet, da der Name der Marke nicht mehr erscheinen darf.
 Die Entscheidung des Konsumenten wird dann vorwiegend über den Preis des Produkts laufen, was keinesfalls den Konsum, wie beabsichtigt eindämmen wird.
 Es besteht für die Hersteller keine Notwendigkeit mehr, eine große Produktvielfalt anzubieten, wodurch der Konsument eingeschränkt wird.

 Der organisierten Schmuggel-Kriminalität wird damit ihr Geschäft entscheidend vereinfacht, Markenprodukte zu kopieren.
 Hersteller kopierter Markenprodukte sind nicht gezwungen, bei der Produktion auf gesetzliche Bedingungen hinsichtlich der Bestandteile Rücksicht zu nehmen, womit gesundheitsschädliche Stoffe hemmungslos eingesetzt werden können.
Fazit:
 All diese Maßnahmen haben zum Ziel, Tabakprodukte und damit ihre Produzenten, Anbieter und Genießer, vornehm ausgedrückt, stark einzuschränken.
 Der Konsument wird in eine Schmuddel-Ecke gestellt.
 Der Konsument wird nur noch ein sehr eingeschränktes Angebot vorfinden.
 Eine ganze Branche stände vor dem Ruin, insbesondere im mittelständischen Bereich der Tabakfachgeschäfte und der kleineren Hersteller.
Was aber will Brüssel mit TPD 2 erreichen? Die Stärkung des Gesundheitsschutzes. Erreicht wird aber vielmehr folgendes:
 Der Schmuggel wird wachsen und damit unkontrolliert hergestellte Tabakprodukte, welche immens gesundheitsschädlich sein könnten.
 Der Konsum von Tabakprodukten wird keinesfalls sinken.
 Vielmehr wird analog zum amerikanischen Alkohol-Prohibition der Tabak-Konsum durch geschmuggelte Produkte sogar noch wachsen, weil sie nämlich billiger sind und im Falle der Zusatzstoffe etwas bieten, was legale Tabakprodukte nicht bieten.
 Die geschmuggelte Zigarette Jin Ling rangiert in Deutschland bereits jetzt ganz oben bei den „Umsätzen“. Sie ist sogar markenrechtlich geschützt!
 Und was viele Politiker gern verdrängen: Die Steuereinnahmen würden durch einen Anstieg der Schmuggelware noch mehr sinken.

Ein Jahr Raucherbot in Bayern

Franz Bergmüller, Landesvorsitzender VEBWK e.V. (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur), nimmt aktuell Stellung
Bergmüller(O-TON VEBWK) Bilanz nach einem Jahr Rauchverbot in Bayern fällt miserabel aus: Am 1. August 2011 jährte sich das Gesundheitsschutzgesetz, welches per Volksentscheid am 4. Juli 2010 erwirkt wurde, zum ersten Mal. Was ist in diesen zwölf Monaten passiert? Glaubt man den ständigen Beteuerungen der Nichtraucherinitiativen, dann haben alle nur gewonnen. Man stützt sich dabei ungeniert auf Zahlenmaterial, welches über die gesamte Gastronomiebranche durch die Statistischen Landesämter erhoben wird. Vom Fastfood - Unternehmen bis zum Großgasthof am See. In den meisten dieser Speisegastronomien war das Thema rauchen schon weit vor dem Volksentscheid nicht mehr relevant. Und die Erhebungen in der sogenannten Kleingastronomie, also die kleinen Kneipen und Wirtshäuser mit vielen Stammgästen, in denen das Feierabendbier, das Kartenspiel und Freundschaften gepflegt werden und dabei früher auch geraucht wurde, diese Gattung wurde nur sehr nachlässig und mangelhaft untersucht. Auf diesem Weg entstehen Zerrbilder über die tatsächliche Situation der bayerischen Gastronomie. Das wollte der VEBWK gemeinsam mit seinen Partnern BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband BHG Dehoga-Bayern genauer wissen. Exakt ein Jahr nach dem Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie wurde eine repräsentative Studie veröffentlicht, die durch das renommierte Marktforschungsinstitut MIFM aus München erstellt wurde. Mit größter Sorgfalt und absolut einwandfreier Methode. Über 600 Kleingastronomen wurden befragt. In einem aufwändigen Verfahren konnte erstmals die echt Getränke geprägte Gastronomie in Bayern differenziert dargestellt werden. Eine Fleißarbeit mit Folgen. Die Studie stellte klar fest, dass ein bayerisches Rauchverbot nur diesen Lokalen erhebliche Umsatzeinbußen beschert. Durchschnittlich 28 Prozent weniger Umsatz, etwa ein Drittel weniger Gäste, deutlich kürzere Aufenthalte der Gäste – sogar die Stammgäste bleiben weg. Und das nicht nur in den größeren Städten, sondern es ist besonders auch auf dem Land spürbar. Viele alteingesessene Lokale haben bereits kapituliert und geschlossen, da die Perspektive für Pächter nicht mehr darstellbar war. Eigentümer von Lokal und Immobilie, meist in ländlichen Gebieten anzutreffen, halten irgendwie durch, bemängeln aber ebenfalls den Umsatzeinbruch seit einem Jahr. Die Bilanz sieht also düster aus. Das Gesundheitsschutzgesetz hat beinahe ausschließlich eine spezielle Gastronomiegattung getroffen. Es droht eine Zerschlagung der kleinen Kneipen, häufig auch das zweite Wohnzimmer des kleinen Mannes genannt. Und als ob das nicht schon genug wäre, so erleiden diese Lokale weitere Nachteile. Die Wirte werden zu unfreiwilligen „Hilfspolizisten“ gemacht. Durch das Rauchen vor der Tür mehren sich die Lärmbelästigungsbeschwerden der Nachbarn. Die Wirte sollen ergo dafür sorgen, dass die Ruhe nicht gestört wird. Und weil man dem nicht traut, kommen immer wieder Forderungen nach einer verlängerten Sperrzeit der Kneipen. Das würde weitere Umsatzeinbußen bedeuten. Eine Todesspirale wurde in Gang gesetzt. Übertriebene und sehr kostspielige Brandschutzauflagen, neue Hygienevorschriften und keinerlei Mehrwertsteuerentlastungen für die Kleingastronomie lassen darauf schließen, dass hier ein Feldzug gegen diese Unternehmen eingeleitet wurde. Von wem? Wer hat daran Interesse? Sicher niemand in der Gesellschaft und auch nicht in der Landespolitik. Und dennoch ist es passiert. Weil die Landesregierung keinen Gegenentwurf beim Volksentscheid präsentiert hat. Weil man einer politischen Initiative das Heft in die Hand gegeben hat und die damit ihr Ziel der „Tabakfreien Welt“ weiterverfolgen konnte. Ein generelles Tabakverbot wäre wahrscheinlich gescheitert, aber über den Weg der Volkserziehung durch Verbote, die in die Unternehmerfreiheit eingreifen, konnte man ein Exempel statuieren. Andere Bundesländer haben den Braten jedoch gerochen und verzichten auf rigorose Verbote. Bayern und das Saarland stehen isoliert da. In Bayern gibt es bereits in 500 von 2200 Gemeinden kein Wirtshaus mehr. Das Rauchverbot wird diese Tendenz weiter fördern. Ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit entpuppt sich als Existenzvernichter, Jobkiller und überzogene Maßnahme. In Holland wurde aus diesem Grund bereits das strikte Rauchverbot wieder gelockert. In Tschechien lehnt der Präsident und die Gesellschaft ein Verbot komplett ab und vertraut auf die Selbstbestimmung der Wirte. Der VEBWK sieht den Gesetzgeber erneut in der Verantwortung. Eine Novellierung des GSG ist zwingend erforderlich. Keine Raucherlaubnis überall, sondern ausgereifte Gerechtigkeit, Rechtssicherheit bei geschlossenen Gesellschaften und deutlich mehr Praxisnähe bei Entscheidungen. Es wäre nicht das erste Gesetz, welches nach Erprobung im Alltag eine Nachbesserung erfahren würde. Die Fakten belegen, dass es notwendig ist und wir fordern die Landesregierung auf, sich mit diesem Thema objektiv auseinander zu setzen. Der VEBWK wird sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass es nicht nur bei Gesprächen bleibt, sondern Taten folgen.
           
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